Impressum

Robert Elster Family Office & Vermögensverwaltung GmbH
Schillerstraße 21, 73054 Eislingen/Fils

Telefon: 07161/6539480
E-Mail: info@elster-partner.de
Web: www.elster-partner.de

Geschäftsführer: Robert Elster
Registergericht: Amtsgericht Ulm HRB 740419
USt-IdNr.: DE322814525
Steuer-Nummer: 63083/13570
Zulassungsnummer BaFin: 159046

Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt/Main
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
www.bafin.de

Die Gesellschaft ist ein unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes, das die Zulassungsvorschriften gemäß § 32 KWG erfüllt und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen a: gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG Anlageberatung, b: § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG Anlagevermittlung, c: § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG Abschlussvermittlung und d: § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG Finanzportfolioverwaltung berechtigt ist. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten zu handeln.

Schlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig. Wir sind als Mitglied  nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Weitere Informationen unter: vuv-ombudsstelle.de
Mitglied des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.
Stresemannallee 30, 60594 Frankfurt am Main, www.vuv.de

Gesetzliche Sicherungseinrichtung:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
10865 Berlin
Weitere Informationen unter: www.e-d-w.de

Verantwortlich für die Inhalte: Robert Elster
Bildnachweis: Robert Elster, Stefanie Pytlik
Fotografie & Design: Stefanie Pytlik, www.beautiful-fotodesign.de
Webdesign: Stefanie Pytlik, www.beautiful-fotodesign.de

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Wir sind der festen Überzeugung, dass das Thema Nachhaltigkeit kein Nachteil für ein erfolgreiches Investment ist. Ganz im Gegenteil. Unternehmen, die nachhaltig agieren und die ESG-Nachhaltigkeitskriterien erfüllen werden in Zukunft langfristig erfolgreich sein.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen oder Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

In die Vergütung unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer fließen keine Faktoren ein, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.